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Anpassung der Versorgungsgebühren ab dem 01.01.2024
Auf der Grundlage der neuen Gebührenkalkulation werden ab dem 01.01.2024 folgende Versorgungsgebühren in der Wasserversorgungssatzung (WVS) festgesetzt:
- Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße (§ 25 WVS):
Dauerdurchfluss Q3 (m³/h) |
bis 4 |
bis 10 |
bis 16 |
bis 25 |
bis 63 |
bis 100 |
über 100 |
EUR/Monat |
8,00 |
30,00 |
85,00 |
280,00 |
310,00 |
390,00 |
540,00 |
- Verbrauchsgebühr nach der gemessenen Wassermenge (§ 26 WVS):
Die Verbrauchsgebühr beträgt 1,85 EUR/m³ (bisher 1,48 EUR/m³).
Zu den genannten Gebühren kommt die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe (derzeit 7%) hinzu.
Weiterhin wurden die Kaution und die Gebühr für die Ausleihe von Standrohren für Unterflurhydranten (UFH), Wasserzähleinrichtungen für Überflurhydranten (ÜFH) und Bauwasserzähleinrichtungen (§ 28 WVS) an die aktuelle Kostenstruktur angepasst.
Die 2. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung kann im Bereich „Verband“ –> „Satzungen“ eingesehen werden.